cybdmn hat geschrieben:
Ob das nun Gültigkeit besitzt müsste eigentlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Das genannte Gericht kann das gar nicht entscheiden, weil wir lt. Artikel 146 GG keine Verfassung haben und dem zufolge natürlich auch kein Verfassungsgericht.
cybdmn hat geschrieben:
Aber, zum Bestehen als Staat sind nicht nur solche internen Dinge bestimmend, die Bundesrepublik Deutschland ist von den UNO Staaten als eigenständiger Staat anerkannt, also auch von den Alliierten Mächten, ich denke, das dürfte durchaus reichen.
Meiner Meinung nach nein, zumindest nicht ausschließlich.
Wenn genannte Institutionen morgen auf die Idee kommen, Staat X nicht mehr anzuerkennen hört dieser auch nicht auf zu existieren.
Die Entscheidungen der UNO was ein Staat ist/sein darf und was nicht, sind/waren oft auch sehr fragwürdig.
Es ist extrem schwierig die Staatenfrage zu klären, denn dann kommen alle Volksgruppen irgendwo auf dem Planeten auf die Idee einen eigenen haben zu wollen.
